Verfahrensdokumentation.
Wir unterstützen Sie bei der Dokumentation Ihrer ordnungsgemäßen Buchführung.

Ein Muss für jeden Unternehmer

Viele fragen sich, was ist eine Verfahrensdokumentation und brauche ich die.
Unsere klare Antwort lautet: ja.

Jeder Unternehmer benötigt für sein Unternehmen eine Verfahrensdokumentation für sein Rechnungswesen. Im November 2019 hat die Finanzverwaltung die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (kurz: GoBD) verschärft. Dort wird klar geregelt, dass bei fehlen einer Verfahrensdokumentation ein formeller Mangel in der Buchführung vorliegt.

Was sind die Folgen von formellen Mängeln in der Buchführung?

Die Finanzverwaltung kann eine Hinzuschätzung von 5-10% vornehmen. Die Dokumentation muss zu Beginn der Betriebsprüfung vorgelegt werden.

Das wollen Sie nicht, dann handeln Sie sofort. Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation oder beraten Sie, wie diese durch Sie erstellt werden kann.

Die Kosten sind abhängig von der Unternehmensgröße und von der Branche, da der Aufwand zur Erstellung unterschiedlich hoch ist.

Die Verfahrensdokumentation muss jährlich überprüft werden – auch hierzu haben wir spezielle Angebote für Sie.

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.

Unsere Leistungen

Persönlich für Sie da sein – Erwarten Sie von uns alle klassischen Leistungen einer Steuerkanzlei und mehr.

Die digitale Kanzlei

Wir begleiten Sie auf dem Weg der Digitalisierung. Von der Verfahrensdokumentation bis zu „Unternehmen online“.

Mandanten-Service

Wissenswertes – Aktuelle Steuernachrichten und Informationen rund um das Thema Steuern.

Karriere

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